
Die Bundesbank wird gerichtlich und aussergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Willenserklärungen sind für die Bundesbank verbindlich, wenn sie von 2 Mitglieder n des Vorstand s oder von 2 bevollmächtigten Vertreter n abgegeben werden. Zur Rechtswirksamkeit einer der Bundesbank gegen- über abzugebenden Willenserklärung genügt die Erk...
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